Kfz-Kennzeichen bleiben bei Wohnsitzwechsel am Oldtimer

Nach einem Bericht sollen Autofahrer ihr Kfz-Kennezichen beim Wohnsitzwechsel, auch über Bundesländergrenzen hinweg, bald bundesweit behalten. Das zumindest verkündete Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Laut einer Verordnung, die das Bundeskabinett nun verabschiedete, soll die bisherige Pflicht zur Umkennzeichnung beim Wechsel des Wohnsitzes entfallen.
Auch soll das Kfz-Kennzeichen am Auto bleiben können, wenn es in einen anderen Zulassungsbezirk verkauft wird.

Fiat 1500
Fiat 1500 von 1965–1967

Die Neuregelung soll einen Beschluss der Länder-Verkehrsministerkonferenz von April vergangenen Jahres umsetzen. Innerhalb einiger Länder wie Schleswig-Holstein und Hessen kann das Kfz-Kennzeichen nach Angaben des Ministeriums bereits heute schon mitgenommen werden. Dies soll künftig bundesweit möglich sein. Die Neuregelung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten, der Bundesrat muss noch zustimmen.

Die Neuregelung hat auf die Kfz-Versicherung keine Auswirkungen. Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort und den dort festgelegten Regionalklassen.

Geplant ist auch, dass Fahrzeuge ab Mitte 2014 an über ein Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamts abgemeldet werden können. Dies soll über Sicherheitscodes und mittels aktuellem Personalausweis ermöglicht werden.

Weiter Hinweise finden Sie in dem Artikel Kfz-Kennzeichen für Oldtimer und Youngtimer.